1.Allgemeines
Alle Lieferungen und Leistungen (im Folgenden nur als Lieferungen bezeichnet) erfolgen ausschließlich zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unsere AGB gelten nur gegenüber Kaufleuten im Sinne von § 24 AGBG. Die Bedingungen des Bestellers haben für uns keine Gültigkeit, auch wenn diesen durch uns nicht ausdrücklich widersprochen wird oder auch wenn die Bedingungen des Bestellers bestimmen, dass anders lautende Bedingungen für ihn nicht verpflichtend sind oder erst durch schriftliche Bestätigung durch ihn gelten sollen. Mit der Aufgabe der Bestellung gelten unsere Bedingungen als anerkannt und anders lautende Bedingungen gelten als unwirksam.
Unsere Angebote sind unverbindlich und gelten bis 14 Tage nach dem Tag der Offerte, wenn es nicht anders vermerkt ist.
Unser Liefer- und Servicepersonal ist nicht zur Abgabe für uns rechtsverbindlicher Erklärungen bevollmächtigt. Insoweit werden Lieferverträge und hierzu getroffene Änderungen und Nebenreden erst durch unsere schriftliche Bestätigung gültig.
Für unser Standardprogramm gelten die in unserer Preisliste angegebenen Nettolistenpreise. Für den Fall, dass nach der Abgabe eines Angebotes oder einer Auftragsbestätigung oder nach der Veröffentlichung unserer Preisliste eine Kostensteigerung bezgl. Lohn, Material oder Zinsen eintritt, auf die wir keinen Einfluss haben, behalten wir uns eine entsprechende Preiskorrektur vor.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer, Porto und Verpackung werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Andere Lieferungen, insbesondere außerhalb unseres Liefergebietes, erfolgen gegen Aufpreis nach Absprache.
2.Lieferbedingungen
Lieferungen erfolgen gewöhnlich ab Lager. Sollten dennoch nicht alle Teile einer Bestellung sofort ab Lager geliefert werden können, sind wir berechtigt, in zumutbarem Umfang Teillieferungen durchzuführen.
Einseitige Terminsetzungen des Bestellers haben für uns außerhalb des Verzugs keine rechtliche Bindung. Wir sind aber dennoch bemüht, einseitige Terminvorgaben einzuhalten. Sollte eine Einhaltung solcher Termine nicht möglich sein, sind wir vorbehaltlich des folgenden Absatzes auch dann zur Lieferung berechtigt, wenn die Ware erst nach dem Termin bei dem Besteller eintreffen sollte.
Können wir unseren Lieferverpflichtungen nicht vollständig oder gar nicht nachkommen, so hat uns der Besteller durch eingeschriebenen Brief eine Nachfrist von mindestens 2 Wochen einzuräumen. Haben wir die Nachricht verstreichen lassen, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. zu kündigen. Rücktritt oder Kündigung sind uns durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Auf Schadenersatz haften wir nur im Rahmen der Regelung in Ziffer 5. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Betriebsstörungen im Bereich des Auftragsnehmers als auch in dem eines Zulieferers, insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg sowie alle Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zu Kündigung oder Rücktritt. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
3.Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb 30 Tage ohne Abzug zahlbar. Wechsel werden nicht als Zahlungsmittel angenommen.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen, die weder rechtskräftig festgestellt, noch unbestritten oder von uns anerkannt sind, ist ausgeschlossen. Ebenso die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, soweit nicht die Gegenforderung auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Mit dem Tage der Fälligkeit sind unsere Forderungen mit 5% p.a. zu verzinsen. Tritt Zahlungsverzug ein, sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 4% über Bundesbankdiskontsatz p.a. zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Wird nach Vertragsabschluss Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers gestellt oder bestehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit bzw. werden uns derartige Umstände unverschuldet erst nach Vertragsabschluss bekannt, haben wir ein Leistungsverweigerungsrecht, solange nicht all unsere Forderungen aus dem selben rechtlichen Verhältnis (§ 273 BGB) erfüllt worden sind und uns hinsichtlich der sonstigen noch offenen Forderungen angemessene Sicherheit bestellt worden ist. Falls diesem Verlangen nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen entsprochen wird, sind wir ohne Setzen einer Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug, bestehen so lange begründet Zweifel an dessen Zahlungsfähigkeit, wie er nicht dargelegt und bewiesen hat, dass der Verzug auf anderen Gründen beruht.
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
4.Gewährleistung
Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen §§ 377, 378 HGB bestehenden Untersuchungs- und Rügobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel sind innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Ablieferung zu rügen, versteckte Mängel unmittelbar nach Feststellung, spätestens jedoch 3 Monate nach Ablieferung.
Bei uns anerkannten Beanstandungen hat der Besteller uns Gelegenheit zu geben, nach unserer Wahl innerhalb einer angemessen Frist nachzubessern oder kostenlosen Ersatz zu liefern. Sind wir dazu nicht in der Lage oder schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen. Auf Schadenersatz haften wir nur im Rahmen der Regelung in Ziffer 5. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Wir übernehmen keine Garantie für den hygienischen Zustand der Geräte. Ansprüche, die auf Nichtbeachtung unserer schriftlichen oder mündlich gelieferten Anweisungen zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen.
5.Haftungsbeschränkung
Unsere Haftung auf Schadensersatz, egal aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch die aus Delikt oder Gewährleitung, ist wie folgt beschränkt:
Unsere Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensgegenstände des Bestellers.
Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft geltend macht. In jedem Fall ist unsere Haftung jedoch auf Ersatz des Schadens begrenzt, der typischerweise bei Geschäften, die Gegenstand dieses Auftrags sind, entsteht.
6.Eigentumsvorbehaltssicherung
Veräußert der Besteller von uns gelieferte Waren, so tritt uns der Besteller schon jetzt die ihm aus der Veräußerung entstehende Forderung an seinen Abnehmer ab, bis die vollständige Tilgung unserer Forderungen an den Besteller erreicht ist.
Wir können verlangen, dass der Besteller seinen Abnehmer von der Abtretung seiner Forderungen an uns informiert und uns die Auskünfte erteilt und entsprechende Unterlagen aushändigt, die notwendig sind, unsere Rechte gegenüber dem Abnehmer geltend zu machen. Nach eingetretenem Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, dem Abnehmer des Bestellers die Abtretung der Forderung anzuzeigen.
Der Besteller ist zum Inkasso der an uns abgetretenen Forderungen nur solange berechtigt, als er mit seinen sämtlichen Verbindlichkeiten uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug kommt, auch wenn diese aus anderen Kaufabschlüssen stammen. Im Falle der Zahlungseinstellung, der Beantragung oder Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens ist der Besteller nicht mehr zum Inkasso der abgetretenen Forderungen berechtigt.
Übersteigt der Wert der gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen einschließlich der noch nicht fälligen und aller uns entstehenden Kosten um mehr als 20%, sind wir auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe überschießenden Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet. Von einer etwaigen Pfändung oder sonstigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen noch in unserem Eigentum befindlichen Waren oder die uns abgetretenen Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. Die Kosten eines etwaigen Interventionsprozesses hat er in Vorleistung zu erbringen und, wenn der Prozessgegner sie nicht erstattet, endgültig zu tragen.
7.Besondere Bedingungen für Mietverträge
Mietverträge werden für die Dauer von mindestens einem Jahr geschlossen, es sei denn es ist ausdrücklich anders vereinbart. Nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils um ein Jahr und kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf des Vertrages gekündigt werden.
Endet das Mietverhältnis vorzeitig infolge einer schuldhaften Vertragsverletzung des Mieters, so sind wir berechtigt, als entgangenen Gewinn pauschal drei Monatsmieten geltend zu mache. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behalten wir uns vor. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge der vorzeitigen Vertragsbeendigung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Mietpreis für jeden Watercooler wird auf Monatsbasis berechnet. Er ist gemäß Vertrag (6 bzw. 12 Monate) im Voraus, an uns zu zahlen.
Im Mietpreis sind nicht inbegriffen:
1. die Kosten des Transportes außerhalb unseres Liefergebietes;
2. die Kosten durch oder namens des Vermieters zu haltende Aufsicht auf das gemietete Objekt;
Während der Laufzeit des Mietvertrages verpflichtet sich der Mieter, ausschließlich das von BarockQuelle gelieferte Felsquellwasser zu verwenden. Die Watercooler dürfen ausschließlich mit den durch die Firma BarockQuelle gelieferten Wasserflaschen versehen werden. Das Selbstbefüllen der Flaschen und das Ersetzen durch nicht von uns gelieferte Flüssigkeiten sind untersagt.
Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Objekt in dem Zustand zu erhalten, in dem er es empfangen hat, und gemäß unserer Anweisungen zu gebrauchen. Der Mieter ist gehalten, den ihm mündlich oder schriftlich überlieferten Anweisungen über Wartung und Pflege der Mietobjekte gemäß Bedienungsanleitung nachzukommen. Reparatur, Pflege und Wartung sind ausschließlich durch unser Fachpersonal oder einer von uns lizenzierten Firma auszuführen.
Falls der Mieter das gemietete Objekt schuldhaft beschädigt oder ein Defekt durch unsachgemäßen Gebrauch oder Verwendung unzulässiger Flüssigkeiten auftritt, ist er gehalten, den Vermieter schadlos zu stellen, insbesondere hinsichtlich der Kosten für erforderlich werdende Reinigungs- und Reparaturarbeiten.
Die Verpflichtung des Mieters zur Fortsetzung der vereinbarten Miete wird durch einen unverschuldeten, nur vorübergehenden Ausfall des Gerätes oder Lieferengpass hinsichtlich Zubehörs nicht berührt. Vorübergehend ist ein Ausfall oder Lieferengpass, wenn er die Dauer von 1 Woche nicht überschreitet.
Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass das Objekt ausreichend durch eine Versicherung gegen Diebstahl, Beschädigung und Zerstörung abgesichert ist.
Ohne Zustimmung des Vermieters ist es dem Mieter untersagt:
- Veränderungen an dem Gerät vorzunehmen
- Objekte weiterzuvermieten oder zu veräußern
- Den Aufstellungsort außerhalb der Betriebsräume zu verändern
Der Mieter verpflichtet sich, im Falle von ihn betreffenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen den Vermieter umgehend zu benachrichtigen und den Vollstreckenden über Mietverhältnis in Kenntnis zu setzen.
8.Besondere Bedingungen für Kaufverträge
Wir gewähren für alle Watercooler eine 1-jährige Standardgarantie auf alle kühltechnischen Teile. Bei Abschluss eines Servicevertrages innerhalb des ersten Jahres verlängert sich die Garantiezeit um die Laufzeit des Servicevertrages bis maximal auf eine 3-jährige Garantie ab Auslieferungsdatum.
9.Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Firma BarockQuelle.
10.Salvatorische Klausel
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
11.Wir weisen darauf hin, dass alle mit dem Vertragsverhältnis anfallenden Daten gespeichert werden.
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